Mietwohnung renovieren ohne Bohren: Bodenbeläge zum schwimmenden
Wer eine Mietwohnung renovieren möchte, stößt schnell an eine Grenze: Bohrlöcher im Boden oder in den Wänden bleiben nach dem Auszug oft ein Streitpunkt mit dem Vermieter. Genau deshalb gewinnen schwimmend verlegte Bodenbeläge an Bedeutung. Sie liegen lose auf dem Untergrund, werden nur an den Rändern fixiert und lassen sich beim Auszug wieder entfernen, ohne dass die Bausubstanz Schaden nimmt. Der entscheidende Vorteil liegt nicht allein in der einfachen Rückrüstung, sondern auch darin, dass handwerkliche Vorkenntnisse kaum nötig sind. Wer sich vorab gründlich informiert, etwa zum Klick-Vinyl auf Fliesen verlegen, spart sich teure Fehlkäufe und unnötige Nacharbeiten.
Für schwimmende Verlegung eignen sich vor allem drei Materialgruppen. Laminat ist die günstigste Variante, reagiert aber empfindlich auf Feuchtigkeit und eignet sich deshalb nicht für Badezimmer oder Küchen mit hoher Luftfeuchtigkeit. Klick-Vinyl ist deutlich robuster, wasserfest und in vielen Optiken erhältlich, sodass es auch auf Fliesen oder alten Bodenbelägen verlegt werden kann, sofern der Untergrund eben und tragfähig ist. Fertigparkett mit Klicksystem bietet die hochwertigste Optik, verzeiht jedoch Unebenheiten weniger gut und kostet mehr. Wer sich für Klick-Vinyl entscheidet, sollte auf eine ausreichende Trittschalldämmung achten, denn in Mehrfamilienhäusern sind Geräusche nach unten ein häufiger Konfliktpunkt.
Ob sich der Aufwand lohnt, hängt weniger vom Material als von der geplanten Wohndauer ab. Wer nur ein Jahr bleibt, fährt mit einer günstigen Laminatlösung meist besser. Bei mehreren Jahren in derselben Wohnung relativiert sich der Preisunterschied schnell, zumal Klick-Vinyl deutlich pflegeleichter ist und auch nach Jahren noch ordentlich aussieht. Ein weiterer Faktor ist der Zustand des vorhandenen Bodens: Ist er eben und fest, kann der neue Belag direkt darauf schwimmen. Bei starken Unebenheiten sind Ausgleichsarbeiten nötig, die den zeitlichen Aufwand deutlich erhöhen. Wer diese Punkte vorher ehrlich einschätzt, vermeidet die typische Enttäuschung, dass ein vermeintlich einfaches Projekt doch mehrere Wochenenden verschlingt.
Wichtig bleibt die Abstimmung mit dem Vermieter, auch wenn schwimmende Beläge keine dauerhaften Spuren hinterlassen. Manche Mietverträge enthalten Klauseln, die Veränderungen am Bodenbelag grundsätzlich genehmigungspflichtig machen. Eine kurze schriftliche Anfrage schützt vor späteren Diskussionen. Ebenso sinnvoll ist es, den alten Belag vor der Verlegung zu dokumentieren und Dehnungsfugen an den Wänden einzuhalten, damit sich das Material bei Temperaturschwankungen nicht wellt. Wer diese Grundregeln beachtet, renoviert die Mietwohnung ohne Bohren, ohne Streit und mit einem Ergebnis, das sich jederzeit rückstandslos entfernen lässt.